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BGH, 03.09.1963 - 5 StR 298/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 03.09.1963 - 5 StR 298/63
Ein solcher einmaliger und durch die sofortige Abwehr des Mädchens verhältnismäßig flüchtiger Griff an die bekleidete Brust des Kindes entbehrt, auch wenn er aus Sinnenlust geschah, der nötigen äußeren Erheblichkeit, um den Rechtsbegriff der unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu erfüllen (vgl. BGHSt 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; BGH NJW 1954, 120). - BGH, 13.05.1953 - 4 StR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.09.1963 - 5 StR 298/63
Ein solcher einmaliger und durch die sofortige Abwehr des Mädchens verhältnismäßig flüchtiger Griff an die bekleidete Brust des Kindes entbehrt, auch wenn er aus Sinnenlust geschah, der nötigen äußeren Erheblichkeit, um den Rechtsbegriff der unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu erfüllen (vgl. BGHSt 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; BGH NJW 1954, 120).
- BGH, 31.01.1974 - 4 StR 9/74
Auslegung des Begriffs der unzüchtigen Handlung - Verurteilung wegen Unzucht mit …
Ein kurzes Anfassen der Brust eines Mädchens über der Kleidung ist daher in der Regel nicht als ausreichend für eine Verurteilung nach §§ 174 ff StGB a.F. angesehen worden (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1962 - 4 StR 448/61 -, vom 3. September 1963 - 5 StR 298/63 -, vom 1. April 1969 - 1 StR 649/68 - und vom 24. November 1970 - 1 StR 544/70 -).